Kann eine Person in einer Krisensituation aus bestimmten Gründen, zum Beispiel Krankheit, Entbindung oder Überlastung, ihren Alltag nicht selber meistern, werden Familienpfleger*innen zu Alltagsheld*innen und stehen der Familie unterstützend zur Seite.
Die Berufsaussichten:
Familienpfleger*innen arbeiten partnerschaftlich mit Menschen zusammen, die Unterstützung benötigen. Dies kann in Privathaushalten wie auch in sozialen Einrichtungen geschehen.
Die Anstellungsmöglichkeiten sind so vielseitig wie die Tätigkeiten, die in diesem Beruf ausgeübt werden, denn Fachkräfte sind sowohl in der Familienpflege in privaten Haushalten als auch in Einrichtungen zum Beispiel der Kinder-, Familien-, Behinderten- oder Jugendhilfe gefragt.
Die Familienpflege ist also eingebettet in ein breites Spektrum von ambulanten und sozialen Diensten.
Der Beruf „Familienpfleger*in“ ist seit dem 01.01.1992 den übrigen Fachpflegeberufen in Sozialstationen gleichgestellt.
►Schulische Ausbildung: 2 Jahre + 1 Jahr Anerkennung
►Abschlussprüfung: Schriftlicher, mündlicher & fachpraktischer Teil
►Abschluss: Staatlich anerkannte*r Familienpfleger*in
Der nächste Ausbildungsgang startet
am 01.09.2025
Informationen & Beratung zur Bewerbung
bei Birgit Flores
0234 50758-836 und
0234 50758-36
Immer donnerstags von 10:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr beantwortet Birgit Flores alle Fragen zur Ausbildung zur Familienpfleger*in.
Erstauszubildende und Berufsrückkehrer*innen
►Flyer Fachseminar Familienpflege
mit ausführlichen Informationen zu den Ausbildungsinhalten, zu den Berufsaussichten, zu den Zulassungsbedingungen und zu den Augabenbreichen der Familienpflege.
Die Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Ruhr-Mitte bildet seit 1994 in ihrem staatlich anerkannten Fachseminar zukünftige Familienpfleger/ Familienpflegerinnen nach der derzeitigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes NRW aus.
Die Ausbildung dauert 24 Monate plus ein Berufsanerkennungsjahr.
Sie umfasst 1800 Stunden Theorie in den Bereichen:
und 1200 Stunden Fachpraxis in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen der Familien- Behinderten, Kinder- und Jugendhilfe.