Zur Anmeldung zu den Integrationskursen legen Interessent*innen die Verpflichtungsbescheinigung des Jobcenters oder der Ausländerbehörde vor, die sie zur Teilnahme verpflichtet oder berechtigt und von den Kurskosten befreit. Liegt diese nicht vor, müssen die Teilnehmer*innen bei der Anmeldung einen Zulassungsantrag sowie einen Antrag auf Kostenbefreiung ausfüllen.
Der Einstufungstest
Der Einstufungstest soll erste Erkenntnisse über vorhandene Sprachkenntnisse und Schreibfähigkeiten erbringen. Ein Termin für den Einstufungstest erhalten Sie durch die zuständigen Fachberater/innen der Träger.
Abmeldung und Trägerwechsel
An- und Abmeldungen erfolgen durch ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Fachkräften. Originalunterlagen können bei der Abmeldung zurückgefordert werden.
Informationen für Dozent*innen
Interessent*innen für eine Dozententätigkeit können sich ebenfalls bei den zuständigen Fachkräften der Integrationskursträger bewerben. Weitere Informationen für notwendige Voraussetzungen finden sie auf der Seite des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Sprechzeiten